Allgemeine Geschäftsbedingungen

Damit einfach alles klar ist

Geltungsbereich

  1. Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Brilliant Personal Security GmbH und der Brilliant Personal Security Academy (nachfolgend «B.P.S.» genannt) regeln alle Bedingungen zwischen Auftraggeberin / Auftraggeber oder Kursteilnehmerin / Kursteilnehmer und der B.P.S.

  2. Mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt B.P.S die Beziehungen zu Geschäftskundinnen / Geschäftskunden und Kursteilnehmerinnen / Kursteilnehmer verbindlich, soweit keine davon abweichenden, individuellen, vertraglichen Regelungen bestehen.

Anforderungen

  1. Die B.P.S. Security GmbH behält sich das Recht vor, die Auswahlkriterien anhand des bevorstehenden Kurses festzulegen. Die Ablehnung einer Anmeldung muss nicht gerechtfertigt werden.

  2. Die Kursteilnehmerin / der Kursteilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, um zur Teilnahme zugelassen zu werden.

  3. Die Kursteilnehmerin / der Kursteilnehmer darf nicht unter Vormundschaft stehen.

  4. Die Kursteilnehmerin / der Kursteilnehmer muss im Vollbesitz ihrer / seiner geistigen Kräfte sein und nach ärztlicher Untersuchung als kurstauglich befunden werden.

  5. Die Kursteilnehmerin / der Kursteilnehmer muss den Kurs ausgeruht und bei guter körperlicher Verfassung antreten.

  6. Da die Kurse jeweils mit einer schriftlichen Zertifikatsprüfung abgeschlossen werden, muss die Kursteilnehmerin / der Kursteilnehmer über gute Deutschkenntnisse (mindestens B1 der Grobskala zur Einschätzung der Sprachkompetenz der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich) verfügen.

  7. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ausgenommen Angehörige von Behörden und Mitarbeiter der B.P.S., haben am Kurstag einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister Bern (ZSRA), nicht älter als 3 Monate, vorzuweisen (keine Kopien). Hinweis: Seit 1.1.2018 ist der Nachweis über einen einwandfreien Leumund Voraussetzung, um in der Sicherheitsbranche zum Einsatz zugelassen zu werden.
    Antragsformulare können online im EJPD Strafregisterauszug heruntergeladen oder bei der Polizeidienststelle beantragt werden (kostenpflichtig).

  8. Gemäss dem geltenden Waffengesetz ist es B.P.S. untersagt, Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer aus den nachfolgenden Ländern auf Faustfeuerwaffen auszubilden: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka, und Türkei
    (Anpassung schweizerisches Waffengesetz 12.02.2014, gültig ab 15. März 2014)

  9. Bei Verletzung der Sicherheitsvorschriften, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs erfolgt der Kursverweis. Der Anspruch auf eine erneute Kursteilnahme verfällt und der Anspruch auf Rückerstattung der Kurskosten verfällt ebenfalls.

  10. Kurszertifikate werden nur ausgehändigt, wenn sämtliche Kursanforderungen erfüllt worden sind und die Anmeldung vollständig abgewickelt worden ist.

  11. Live-Online-Kurse: die Teilnehmerin / der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, dass ihre / seine Infrastruktur für die Teilnahme am Live-Online-Kurs funktioniert (insbesondere eine ausreichende Internetverbindung, funktionierende Kamera und funktionierendes Mikrofon). Hierfür steht ein Test-Link zur Verfügung (http://www.zoom.us/test). Ebenfalls muss sich die / der Teilnehmende rechtzeitig mit dem Live-Online-Kurs verbinden, da nach Beginn der Lektion weitere Logins nicht mehr möglich sind. Nicht-Erscheinen oder Verspätungen berechtigen nicht zum Nachholen der Lektion und werden auch nicht zurückerstattet. 

Anmeldung

  1. Anmeldungen erfolgen entweder via E-Mail, Internet-Formular oder durch eine schriftliche Anmeldung an B.P.S.
    Mündliche Anmeldungen sind nichtig.

  2. Die Anmeldung ist in jedem Fall verbindlich und das volle Kursgeld entsprechend geschuldet.

    Das Kursgeld ist vor Kursbeginn vollständig zu bezahlen. Die Einzahlungsquittung muss am Kurstag vorgelegt werden können.

    Die Zahlungsverbindung für die Kurskosten lautet:
    Postfinance, IBAN: CH23 0900 0000 8524 7530 8,
    lautend auf B.P.S. Brilliant Personal Security Academy, Schwarzackerstrasse 11, 8304 Wallisellen.

  3. Die Anmeldung wird durch B.P.S. per E-Mail bestätigt. B.P.S. verwendet für elektronische Bestätigungen die von der Kundin / dem Kunden angegebene E-Mailadresse. B.P.S. übernimmt für die korrekte Übermittlung der Bestätigungs-Mails keine Verantwortung, insbesondere nicht bei falsch angegebenen E-Mailadressen und / oder für E-Mails, die automatisch beim Empfänger in SPAM- oder Junk-Mail-Ordner abgelegt werden.
    Es ist Sache der Anmeldenden, die Einstellungen im angegebenen E-Mail-Account so zu steuern, dass von B.P.S. gesendete E-Mails empfangen werden können.

  4. Die Anzahl Teilnehmerinnen / Teilnehmer ist beschränkt und die Kursplätze werden anhand der Zahlungseingänge vergeben.
    Massgebend ist das Valuta-Datum auf dem Gutschriftskonto der B.P.S.

Abmeldung

  1. Ab- und Ummeldungen lösen grundsätzliche Umtriebskosten von CHF 50.00 aus.

  2. Abmeldungen sind bis 30 Tage vor dem Kurs bzw. Seminar, abgesehen von den Umtriebskosten, ohne Kostenfolge möglich.

  3. Eine Abmeldung gilt als erfolgt, wenn diese seitens B.P.S. per E-Mail bestätigt worden ist. Betreffend der E-Mail-Kommunikation wird auf den entsprechenden Absatz unter dem Titel «Anmeldung» verwiesen.

  4. Abmeldungen innerhalb von weniger als 30 Tagen, jedoch bis 15 Tage vor dem Kurs, werden mit 50% der Kurskosten verrechnet.
    Zwischen 14 Tage bis 7 Tage vor Kursbeginn werden 75% der Teilnahmegebühr einbehalten.

Bei späterer Abmeldung / Nichterscheinen verfallen 100% der Teilnahmegebühr.

  1. Die Stellung einer Ersatzteilnehmerin / eines Ersatzteilnehmers ist nur nach Prüfung und Bestätigung und durch B.P.S. möglich.
    Die Prüfung der Ersatzteilnehmerin / des Ersatzteilnehmers erfolgt nach Eingang der hierfür geschuldeten Umtriebsentschädigung von CHF 50.00. Die Prüfung der Ersatzteilnehmerin / des Ersatzteilnehmers folgt den Kriterien unter «Anforderungen».

Haftungsausschluss und Schadenersatz

  1. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmerin / des Teilnehmers.
    Bei Kursen, in welchen körperliche Anwendungen vermittelt werden, können kurzfristige Schmerzen ausgelöst und eine Verletzungsgefahr nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Kursteilnehmerin / der Kursteilnehmer besucht diese Kurse freiwillig und auf eigenes Risiko.

  2. B.P.S. kann für Schäden, die durch Eigenverschulden der Kursteilnehmer und / oder durch Missbrauch des Erlernten zugefügt werden, nicht haftbar gemacht werden.

  3. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit einer Kursleiterin / eines Kursleiters, durch höhere Gewalt oder durch sonstige unvorhersehbare Ereignisse oder Umstände, besteht kein Anspruch auf die Durchführung. B.P.S. kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden.

  4. Als Ersatz besteht der Anspruch auf Besuch eines gleichwertigen Kurses. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lehrgänge, die auf eidgenössische Abschlussprüfungen vorbereiten.

  5. Bei Lehrgängen zur Vorbereitung auf eidgenössische Abschlussprüfungen behält sich B.P.S. vor, aus wesentlichen Gründen Änderungen an den Lehrgängen oder Modulen unter Wahrung der berechtigten Interessen der angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorzunehmen. Ebenfalls können Termine verschoben und andere als die angekündigten Dozierenden eingesetzt werden.
    Wird ein ganzer Lehrgang definitiv abgesagt, werden die bereits bezahlten Kursgebühren dem Kursteilnehmer zurückerstattet. Jeglicher Ersatz von weiteren Kosten ist ausgeschlossen.

  6. B.P.S. haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten einer Ausbildungsveranstaltung entstanden sind. Bei Übertragung der Durchführung an Dritte haftet B.P.S. nur für die sorgfältige Auswahl und Anleitung dieser Personen. B.P.S. haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Urheberrechte und Datenschutz

  1. Die Kundin / der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte der von B.P.S. zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumente zu anerkennen und einzuhalten. Die ausgehändigten Dokumente, unabhängig der Form, weder zu kopieren, zu verändern, noch in irgendeiner Form an Dritte weiterzugeben. Alle Rechte verbleiben bei B.P.S.
    Die Übersetzung, der Nachdruck und die Vervielfältigung von Unterlagen dürfen – auch auszugsweise – nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung von B.P.S. erfolgen.

  2. Die Kunden erklären sich mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten insoweit einverstanden, als dass diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind.
    B.P.S. verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.

Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Fassung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Schlussbestimmungen

  1. Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die die Zertifikatsprüfung nicht bestanden haben, können in einem (gleichwertigen) nachfolgenden Kurs die Prüfung nochmals ohne Kursteilnahme absolvieren. (Bearbeitungsgebühr CHF 50.00).
    Für eine erfolgreiche Zertifizierung mit einer schriftlichen Theorieprüfung müssen mindestens 70% der Fragen richtig beantwortet werden. Im praktischen Test muss mindestens eine genügende Leistung nach Vorgaben des entsprechenden Kurses erreicht werden.
    Von dieser Regelung ausgenommen sind Zertifikate aus Lehrgängen zur Vorbereitung von eidgenössischen Abschlussprüfungen, wie zum Beispiel «Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Bewachung» (SFB).

  2. Bei der Anmeldung fehlerhaft ausgefüllte oder verlorene Kurszertifikate werden gegen Vorlage eines Fotonachweises des fehlerhaften bzw. verlorenen Zertifikates und gegen eine im Voraus zu entrichtende Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 erneut ausgestellt.

  3. Entscheide der Kursleiterin / des Kursleiters können nicht angefochten werden.

  4. Den Weisungen der Kursleiterin / des Kursleiters ist immer Folge zu leisten und sind für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unerlässlich.

  5. Es besteht kein Anspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kursleiterin / eines bestimmten Kursleiters.

  6. Jeder Kurs wird mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzeln oder in der Gruppe besprochen.

  7. Erlernte Ausführungen und Techniken weiter zu vermitteln ist den Kursleiterinnen und Kursleiter vorbehalten
    Es ist der Kursteilnehmerin / dem Kursteilnehmer strengstens untersagt, erlernte Techniken und Wissen an unberechtigte Dritte weiter zu geben. Auch Angehörigen von Sicherheitsfirmen, Polizeibeamten, Militär und Personen, welche wegen schwerer Körperverletzung, Raub, Diebstahl, fahrlässiger, vorsätzlicher und oder anderer Tötungsdelikte vorbestraft sind, sowie Personen, welche eine Gefahr für sich und oder Dritte darstellen und Personen, welchen der Umgang mit sämtlichen Waffen strengstens untersagt ist.

  8. Der Kurs kann in vereinzelten Fällen an einen anderen Standort gewechselt werden.

  9. Die vorliegenden AGB unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für alle entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Brilliant Personal Security GmbH.

Wallisellen / Dietlikon
27. März 2024