PSSA Pfeffersprayschlüsselanhänger, Tactical Pen & Taschenlampen Basic

Dauer

1 Tage

Kosten

380.- CHF

Zertifikat

National

Zielgruppe

Alle interessierten Personen

Kursbeschreibung

Dieser Kurs eignet sich für situative Verteidigungsmöglichkeiten bei nahen Distanzen.

Mentale Vorbereitung der eventuelle Konfrontation
Die Vorgehensweise beim Einsatz
Eigenschutz und Teamwork

Psychologie „ wie wirke ich“
Körperhaltung, Mimik, Gestik
Vorbeugen von Stress

Rechtskunde (Gesetzestexte Schweiz) mit Fallbeispielen

  • Notwehr
  • Unterlassung der Nothilfe
  • Notstand
  • Handfesseln
  • Opferschutz: Opfer hilflos (Unterlassene Nothilfe)

Unsere Ziele des Kurses beinhalten

  • Keine Verletzungen
  • Einen lehrreichen und interessanten Tag
  • Rechtsgrundlagen festigen: Notwehr, Notstand und Unterlassung der Nothilfe
  • Praxisnahe Instruktionen
  • Alle bestehen die theoretische und praktische Prüfung Stand, Bewegungs-, Schritt und Fusstechniken
  • Funktionsprinzipien, Einsatzzweck
  • Dienst mit Waffen oder Hilfsmitteln: Quik-Kuf, Rapid Cuff, Speedcuff oder alle starre Handschellen, PR-24, MEB, RSG 2000 und Pfeffersprayschlüsselanhänger Handhabung, Technik (nach Ausbildungsgrad)
  • Verletzungen und die Schäden
  • Sicherheitshinweise
  • Verschiedene Transportgriffe

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Brilliant Personal Security GmbH sind die Trainings 12 mal jährlich obligatorisch, für Externe nach Absprache möglich.

Wichtige Prüfungskriterien

Für Ihr Zertifikat findet eine handschrifliche Prüfung statt. Folgende Rechtsgrundlagen müssen zwingend schriftlich sinngemäss wiedergegeben werden können. Merken Sie sich diese drei Artikel aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch:

  • Notwehr (StGB Art. 15): Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
  • Notstand (StGB Art. 17): Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.
  • Unterlassung der Nothilfe (StGB Art. 128): Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Damit Sie die Kursinhalte verstehen und Sie die theoretische Prüfung bestehen können, ist mindestens Sprachkompetenz Deutsch B1 in der Globalskala erforderlich. Mehr Informationen zu Sprachkompetenzen

Impressionen

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