Verkehrsdienst - Verkehrsregelung (auch für die Feuerwehr)

Dauer

2,5 Tage

Kosten

550.- CHF

Zertifikat

National

Zielgruppe

Alle interessierten Personen

Kursbeschreibung

Möchten Sie den Verkehrsdienst als bedeutende Dienstleistung in unserem Sicherheitsangebot für private Sicherheitsfirmen ausüben? Der reibeungslose Ablauf der öffentlichen Mobilität nimmt in der modernen Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein.

Folgende Bereiche werden durch die Ausbildung abgedeckt:

  • Verkehrsdienst
  • Verkehrsregelung
  • Ampeldienst
  • Parkdienst
  • Lotsendienst

Brilliant Personal Security / Academy ist eine von der Stadtpolizei Zürich evaluierte Ausbildungsstätte betreffend Grundausbildung für private Sicherheitsdienstleisterinnen und Sicherheitsdienstleister. Die neuen Bestimmungen (Merkblatt) hierfür treten per 1. Januar 2018 in Kraft.

Warm up

  • Vorstellung der Ausbildnerinnen und Ausbildner.
  • Vorstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Name, Tätigkeit, Erwartungen und Zielsetzungen an den Kurs.

Gesetzliche Grundlagen

  • SVG - Strassenverkehrsgesetz
  • VRV - Verkehrseregelverordnung
  • VVV Verkehrsverscicherungverordnung
  • VZV Verordnung über die Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Verkehr
  • SSV - Signalisationsverordnung
  • ARV - Arbeit - und Ruhezeitverordnung für berufsmässige Motorfahrzeugführer
  • OBG - Ordnungsbussengesetz
  • OBV - Ordnungsbussenverordnung

Sozialkompetenz / Kommunikation

  • Im Umgang mit Menschen im Strassenverkehr
  • Deeskalierende Kommunikation, Konfliktbewältigung

Fachkunde

  • Mentale Vorbereitung
  • Sicherheitsmassnahmen / Materialien
  • Einsatz von Signalisierungen

Unsere Ziele des Kurses beinhalten 

  • Zweieinhalb lehrreiche und interessante Tage
  • Rechtsgrundlagen festigen: Unterlassung der Nothilfe
  • In aussergewönlichen Situationen sicher reagieren zu können
  • Praxisnahe Ausbildung
  • Alle bestehen die theoretische Prüfung

Dauer: 3 Tage

Kosten CHF: 550.-

Zertifikat: National

Wichtige Prüfungskriterien

Für Ihr Zertifikat findet eine handschrifliche Prüfung statt. Folgende Rechtsgrundlagen müssen zwingend schriftlich sinngemäss wiedergegeben werden können. Merken Sie sich diese drei Artikel aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch:

  • Notwehr (StGB Art. 15): Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
  • Notstand (StGB Art. 17): Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.
  • Unterlassung der Nothilfe (StGB Art. 128): Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Damit Sie die Kursinhalte verstehen und Sie die theoretische Prüfung bestehen können, ist mindestens Sprachkompetenz Deutsch B1 in der Globalskala erforderlich. Mehr Informationen zu Sprachkompetenzen

Impressionen

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