Tactical Medical First Responder

Dauer

2 Tage

Kosten

760.- CHF

Zertifikat

National

Zielgruppe

- Lehrpersonen

- Handwerker (z.B. Förster, Schreiner, Holzbau, Metzger etc.) und Bauarbeiter

- Freizeitsportler (z.b. Biker, Wanderer, Kletterer, Alpinisten, Outdoor-Aktivisten, etc.)

- Mitarbeitende Sicherheitsdienst, Sanitätsdienst und Polizei

- Arbeitende in abgelegenen Regionen (z.b. Mitarbeitende einer Alp oder eines Berggasthauses oder ähnlichem).

Kursbeschreibung

Die medizinische Versorgung unter taktischen Bedingungen nimmt beim Militär, der Polizei, im Rettungs- sowie Sicherheitsdienst einen immer grösseren Stellenwert ein. Aber auch im Zivilen wird es immer wichtiger!
 Sei es an Schulen oder anderen exponierten Organisationen.
 

An wen richtet sich der Kurs?

Diese Ausbildung richtet sich an alle, die in ihrem beruflichen Umfeld Verantwortung für die Sicherheit anderer tragen und ihre Erste-Hilfe-Kompetenzen erweitern möchten. Teilnehmende erwerben fundiertes Basiswissen sowie praktische Fertigkeiten in Erster Hilfe und präventiven Massnahmen, um in Notfallsituationen sicher und kompetent zu handeln.

 

Was lerne ich im Kurs?

  • Theorie BLS-AED und praktisches Training BLS-AED
    Abschluss BLS-AED-SRC komplett (Zertifkat 2 Jahre gültig)

  • Arbeiten nach standardisierten Abläufen (X-ABCDE)

  • Dein IFAK (Individual First Aid Kit)
    Zusammensetzung, Zielsetzung, Materialkunde, u.a. verschiedene Tourniquet, Emergency Bandage, Chest seal, Woundpacking

  • Blutungsmanagement (X)
    Blutungen erkennen und mit entsprechenden Hilfsmitteln behandeln gemäss den Grundsätzen der Selbstanlegen (SELF AID) und Fremdanlegen (BUDDY AID) selbständig eine Blutung stoppen;

  • Atemwegsmanagement (A, B)
    Probleme erkennen und beheben, Hilfsmittel korrekt anwenden

  • Kreislaufprobleme (C) / Thorax- und Abdomenverletzungen (C)
    Probleme erkennen und beheben, Hilfsmittel korrekt anwenden

  • Neurologische Defizite (D)
    Erkennen möglicher Symptome

  • Wärmemanagement (E)
    Warum ist Wärme wichtig? Wie kann ich Wärme erhalten?

  • Rettung und Evakuation
    Theorie und Praxisteil (Zonen, Trag- und Schleifarten), Hilfsmittel korrekt anwenden

Verschiedene Szenarien individuell auf die Kursteilnehmer angepasst

 

Wir arbeiten mit:

Aktuellen Techniken / professionellem Material / realitätsnahem Training

 

An wen richtet sich der Kurs?

- Lehrpersonen

- Handwerker (z.B. Förster, Schreiner, Holzbau, Metzger etc.) und Bauarbeiter

- Freizeitsportler (z.b. Biker, Wanderer, Kletterer, Alpinisten, Outdoor-Aktivisten, etc.)

- Mitarbeitende Sicherheitsdienst und Polizei

- Arbeitende in abgelegenen Regionen (z.b. Mitarbeitende einer Alp oder eines Berggasthauses oder ähnlichem).

 

Wer unterrichtet?

Erfahrene Instruktoren und Ausbilder IVR Stufe II, taktischer Rettungsassistent (SMSV®), BLS-AED-SRC Instruktor

 

Zu beachten:

In diesem Kurs wird mit Kunstblut und realistischen Wunden gearbeitet.

Für die Teilnehmenden empfehlen wir Kleider, die auch schmutzig werden dürfen.

Der ganze Kurs findet ohne Waffen statt!

 

Versicherung / Verpflegung:

Ist Sache der Teilnehmer

Vorbereitung auf eidg. Fachausweisprüfung

Dieser Kurs kann als Vorbereitung für die Fachausweisprüfung von Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Bewachung EFZ und Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Personenschutz EFZ verwendet werden.

Wichtige Prüfungskriterien

Für Ihr Zertifikat findet eine handschrifliche Prüfung statt. Folgende Rechtsgrundlagen müssen zwingend schriftlich sinngemäss wiedergegeben werden können. Merken Sie sich diese drei Artikel aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch:

  • Notwehr (StGB Art. 15): Wird jemand ohne Recht angegriffen oder unmittelbar mit einem Angriff bedroht, so ist der Angegriffene und jeder andere berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.
  • Notstand (StGB Art. 17): Wer eine mit Strafe bedrohte Tat begeht, um ein eigenes oder das Rechtsgut einer anderen Person aus einer unmittelbaren, nicht anders abwendbaren Gefahr zu retten, handelt rechtmässig, wenn er dadurch höherwertige Interessen wahrt.
  • Unterlassung der Nothilfe (StGB Art. 128): Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Damit Sie die Kursinhalte verstehen und Sie die theoretische Prüfung bestehen können, ist mindestens Sprachkompetenz Deutsch B1 in der Globalskala erforderlich. Mehr Informationen zu Sprachkompetenzen

Impressionen

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